Werbungskosten

Werbungskosten Unter Umständen können Kosten für die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemachten werden. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, in dem das Bürgschaftsversprechen gegeben wird. Wie das FG Hamburg in einem aktuell veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil (Az 6 K 32/19 st 400819) entschieden hat, gilt das auch für Kosten aus Insolvenzanfechtungen, sofern ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf vorliegt und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt wurden.