Private Veräußerungsgeschäfte

Private Veräußerungsgeschäfte Was aus Sicht der Finanzverwaltung bei der Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG gilt, ist in einem umfangreichen BMF-Schreiben vom 5.10.2000 festgehalten. Auch wenn die Verwaltungsanweisung fast 20 Jahre alt ist und in den Beispielen noch in D-Mark gerechnet wird, ist sie weiterhin für die Finanzbeamten bindend. Mit Schreiben vom 3.9.2019 (IV C 1 – S 2256/19/10002 :001 st 390619) teilt das BMF nun mit, dass die alte Randziffer 34 aufgehoben wird. Dies betrifft die Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bei Entnahme des Grundstücks aus einem Betriebsvermögen und gilt in allen noch offenen Fällen.