Künstlersozialabgabe

Künstlersozialabgabe Wie von uns schon in 'steuertip' 30/19 angedeutet, wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auch im Jahr 2020 – und damit im dritten Jahr in Folge – weiterhin 4,2 % betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist am 5.9.2019 nun auch amtlich im Bundesgesetzblatt I S. 1354 veröffentlicht worden.