Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
Drittes Bürokratieentlastungsgesetz Auch die Bundesregierung hat erkannt, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland unter der ausufernden Bürokratielast leidet. Gerade mittelständische Unternehmer werden durch die Regularien überproportional belastet. Abhilfe soll das 'Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie' (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz — BEG lll) schaffen, dessen Referentenentwurf aktuell vorliegt. Insgesamt soll das Gesetz die Wirtschaft um 1,115 Mrd. € pro Jahr entlasten. Die steuerlich relevanten Aspekte des vorgestellten Maßnahmenbündels sind u. a. die folgenden Punkte: Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17.500 € auf 22.000 € Vorjahresumsatz Anhebung der lohnsteuerlichen Pauschalisierungsgrenze von 62 € auf 100 € für Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung Anhebung der Steuerbefreiung von 500 € auf 600 € für betriebliche Gesundheitsförderung Anhebung der Verdienstgrenzen in § 40a EStG von 72 € auf 120 € bzw. von 12 € auf 15 €. Den kompletten Referentenentwurf stellen wir Ihnen im Dokumentenabruf unter st 380419 zur Verfügung. Selbstverständlich halten wir Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
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