Finanzgerichtsordnung
Finanzgerichtsordnung Regelmäßig kommt es vor, dass eine Steuerrechtsnorm vom BVerfG als unvereinbar mit Bestimmungen des Grundgesetzes erklärt wird, die Vorschrift aber bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber weiterhin anwendbar bleibt (sog. pro futuro-Rechtsprechung). Wird deshalb ein Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, entspricht es nach einem aktuellen Beschluss des BFH (Az. VII R 9/19 st 360619) billigem Ermessen, der Finanzbehörde die Verfahrenskosten aufzuerlegen. Begründung: Es würde dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden widersprechen, von dem klagenden Unternehmen zu verlangen, einen verfassungswidrigen Steuerbetrag zu entrichten, und ihn auch noch mit den Kosten des Gerichtsverfahrens zu belasten.
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