Bewirtungskosten

Bewirtungskosten Nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg (Az. 5 K 5119/18, vgl. 'steuertip' 24/19) gelten die strengen Aufzeichnungspflichten für die Geltendmachung als Betriebsausgaben nicht beim Vorsteuerabzug. Der unternehmeriche Anlass müsse nicht zwingend zeitnah dokumentiert werden. Beachten Sie: Obwohl die Revision zugelassen wurde, hat das Finanzamt hiervon keinen Gebrauch gemacht. Das erstinstanzliche Urteil ist somit rechtskräftig geworden.