Ehescheidung

Ehescheidung Zwar darf ein Ehegatte bei der Scheidung im Zuge des Zugewinnausgleichs vom Ex-Partner fordern, dass dieser seine Einkünfte und sein Vermögen offenlegt. Allerdings kann er nicht verlangen, ein amtliches Schreiben vorgelegt zu bekommen, dass es keine weiteren Einnahmen oder Konten gibt. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Köln (Az. 10 UF 195/17 st 330619) wollte ein Mann von seiner Ex eine Stammdatenauskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht haben. Er behauptete, nur so sicher sein zu können, dass ihre Angaben hinsichtlich der Konten im In- und Ausland, Depots und Wertpapiere vollständig seien. Das Gericht verweigerte dem Mann aber einen solchen Anspruch.