Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit Spenden an die griechisch-katholische Kirche in Rumänien können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Laut einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 9 K 1652/18 st 320419) ist die dortige griechisch-katholische Kirche mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts inländischer Prägung vergleichbar. Der vom Finanzamt vorgenommene Vergleich mit der rumänisch-orthodoxen Kirche sei nicht aussagekräftig. Abschließend entscheiden muss aber noch der BFH. Das Verfahren ist in München anhängig unter dem Az. VIII R 19/19.