Baukindergeld

Baukindergeld In 'steuertip' 25/19 hatten wir auf die bis dato ungeklärte Frage aufmerksam gemacht, ob die neue Förderung für Familien möglicherweise eine gleichzeitige Inanspruchnahme des Steuerabzugs für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG ausschließt. Allerdings hatten wir interne Hinweise aus der Finanzverwaltung vorliegen, dass dies nicht der Fall sein wird und es klarstellende Erlasse geben werde. So ist es nun auch gekommen. In der Einkommensteuer-Kurzinformation 2019/12 ( st 320619) des Finanzministeriums Schleswig-Holstein heißt es: „Im Unterschied zu anderen Förderprogrammen der KfW-Bankengruppe für investive Maßnahmen der Bestandssanierung schließt die Gewährung von Baukindergeld daher eine Inanspruchnahme der Steuermäßigung nach § 35a Absatz 3 EStG nicht aus.“