Arbeitszimmer: Keine Bedarfsprüfung!

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind eigentlich nicht abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). Das ändert sich, sofern für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann können Sie immerhin…