Cum/ex-Verfahren

Cum/ex-Verfahren Wie das FG Köln in der vergangenen Woche entschied (Az. 2 K 2672/17), kommt die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer nicht in Betracht. Dieses Verfahren bildet ein Musterverfahren für eine Vielzahl derzeit noch beim Bundeszentralamt für Steuern anhängiger vergleichbarer Streitfälle. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde daher die Revision zum BFH zugelassen. Beachten Sie: Bislang gibt es nur eine Pressemitteilung des Gerichts ( st 301019). Sobald das vollständige Urteil vorliegt, werden wir es Ihnen als Service anbieten.