Vermietungseinkünfte: Die Krux mit der Überschusserzielungsabsicht

Sofern Sie eine Immobilie dauerhaft zu Wohnzwecken vermieten, ist grundsätzlich ohne weitere Prüfung von einer Überschuss- bzw. Einkunftserzielungsabsicht (EEA) auszugehen. Das Finanzamt muss also auch längere Verlustphasen, vor allem in den ersten…