Spekulationssteuer

Spekulationssteuer Grundsätzlich bleibt ein Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie nur dann steuerfrei, falls zwischen Erwerb bzw. Herstellung und Veräußerung mehr als zehn Jahre liegen. Eine von zwei Ausnahmen greift, sofern bei einem vorzeitigen Verkauf im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken erfolgte. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg bleibt die Steuerfreiheit erhalten, sofern im Jahr des Verkaufs nach der Selbstnutzung noch eine kurzfristige Vermietung erfolgt (vgl. 'steuertip' 14/19). Wichtig: Das unterlegene Finanzamt hat mittlerweile Revision beim BFH eingereicht. Dort ist der Fall anhängig unter dem Az. IX R 10/19.