Sonderausgaben

Sonderausgaben Gemäß § 50 Absatz 1 Satz 3 EStG können beschränkt Steuerpflichtige Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen steuerlich nicht geltend machen. Mit Urteil vom 6.12.2018 (Az. C-480/17 st 270619) erkannte der EuGH jedoch Pflichtbeiträge eines in Belgien wohnenden Rechtsanwalts (der mehr als die Hälfte seiner Einkünfte in Deutschland erzielte) zum Versorgungswerk der Anwälte als Sonderausgaben an. Im Vorgriff auf eine Gesetzesänderung erläutert das BMF in einem aktuellen Schreiben (Az. IV C 5 – S 2301/19/10004 :001 st 270719), unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe der Sonderausgabenabzug in Fällen beschränkter Steuerpflicht in allen noch offenen Fällen nun doch möglich ist.