Investmentsteuergesetz

Investmentsteuergesetz Mit Datum vom 21.5.2019 (Az. IV C 1 – S 1980-1/16/10010 :001 st 230719) hat das Bundesfinanzministerium ein ausführliches Schreiben (152 Seiten) mit Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung veröffentlicht. Beachten Sie: Die dortigen Regelungen sind auf alle offenen Fälle ab dem Veranlagungszeitraum 2018 anzuwenden. Bei Sachverhalten, die unter die Regelungen dieses Schreibens fallen, sind vorherige BMF-Schreiben sowie Antwortschreiben des BMF an Verbände nicht mehr anzuwenden.