Haushaltsnahe Leistungen: Zahlungen durch Dritte

Die Steuervergünstigung nach § 35a EStG kann nur derjenige beanspruchen, dem die Aufwendungen entstanden sind. Diesen Grundsatz bestätigt der BFH im Hinblick auf die eigentlich klare Gesetzesformulierung in einem aktuellen Urteil (Az. VI R 19/17