Erste Tätigkeitsstätte
Erste Tätigkeitsstätte In 'steuertip' 19/19 informierten wir Sie über die steuerliche Geltendmachung von Fahrten, die Arbeitnehmer, die auf verschiedenen Baustellen eingesetzt werden, mit dem eigenen Pkw durchführen. Leider ist in dem Rechenbeispiel auf Seite 1 eine Angabe übersehen worden. Um auf Fahrtkosten in Höhe von 9.534 € zu kommen, muss es in der Klammer richtigerweise wie folgt heißen: 227 × 70 km × 2 × 0,30 €/km. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
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