Werbungskosten

Werbungskosten Aufwendungen für einen Therapiehund können bei entsprechend ausgebildeten Lehrern im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zumindest anteilig steuerlich geltend gemacht werden. Dies hat aktuell das FG Münster in einem Urteil mit dem Az. 10 K 2852/18 ( st 190619) entschieden. Im konkreten Fall geht es um eine Lehrerin, zu deren Lehrkonzept tiergestützte Pädagogik gehört. Ähnlich hatte vor Kurzem bereits das FG Düsseldorf geurteilt (vgl. 'steuertip' 07/19).