Steuerzinsen: BMF erteilt Vorläufigkeitsvermerk

Mit Beschluss vom 3.9.2018 meldete der BFH erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Zinssatz gemäß § 238 AO in Höhe von 0,5 % monatlich an (vgl. 'steuertip' 44/18) – und zwar schon ab 2012. Als einzige Reaktion hierauf wies das BMF