Gewerbesteueranrechnung
Gewerbesteueranrechnung Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften mindert gemäß § 35 EStG die Gewerbesteuerzahlung die anteilige Einkommensteuerschuld für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Angerechnet wird das 3,8 fache des Gewerbesteuermessbetrags, max. aber die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Mit Datum vom 17.4.2019 hat das BMF ein überarbeitetes Schreiben (Az. IV C 6 – S 2296-a/17/10004 st 180519) mit zahlreichen Anwendungshinweisen veröffentlicht. Es ersetzt die alte Verwaltungsanweisung vom 3.11.2016 und ist grundsätzlich ab Veranlagungszeitraum 2020 anzuwenden. Auf Antrag des Unternehmers ist es aber auch für frühere Veranlagungszeiträume anzuwenden.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!