Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer Laut einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Az. 7 K 1351/18, vgl. 'steuertip' 38/18) kommt bei Berechnung der zu zahlenden Steuer kein 'Stufentarif' zur Anwendung. Im konkreten Fall hatte der Erbe verlangt, dass der jeweils höhere Steuersatz – so wie neuerdings bei Ermittlung der zumutbaren Belastung gem. § 33 EStG – bei Erreichen der nächsten Stufe nur für den übersteigenden Teil berücksichtigt wird. Beachten Sie: Die Entscheidung, ob der BFH die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (Az. II B 83/18) annehmen wird, soll Ende April bekanntgegeben werden. Weisen Sie das Finanzamt hierauf hin, falls in vergleichbaren Fällen Ihrem Antrag auf Ruhen des Verfahrens nicht stattgegeben wird.
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