Homeoffice als erste Tätigkeitsstätte: Warum nicht ganz ohne?

Ende letzten Jahres (vgl. 'steuertip' 50/18) berichteten wird über die Möglichkeit, die Aufwendungen für das Homeoffice als Arbeitszimmerkosten unbegrenzt steuerlich geltend zu machen. Dies funktioniert, sofern die Arbeiten im Büro der Firma und im…