Sonderabschreibungen

Sonderabschreibungen Die Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG) ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das BMF hat aktuell eine entsprechende Übersicht der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien veröffentlicht (Az. IV C 1 – S 2198-a/18/10001 st 110419).