Betriebsaufspaltung
Betriebsaufspaltung Eine Betriebsaufspaltung kann vorliegen, sofern der private Eigentümer eines Grundstücks seinem gewerblichen Unternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen (z. B. ein Grundstück) zur Nutzung überlässt. Unter Umständen hat dann nicht nur das gewerbetreibende Unternehmen gewerbliche Einkünfte, sondern auch der Eigentümer (vgl. 'steuertip' 28/18). In einem aktuellen Beschluss (Az. I R 72/16 st 090619) fordert der BFH das BMF auf, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: Sind die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Sachverhalten nur dann anzuwenden, wenn es zu einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens kommt? Welche Forderungen ergeben sich hieraus für Sachverhalte, in denen kein/ein DBA besteht?
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