Internationales Steuerrecht
Internationales Steuerrecht Den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und -verhandlungen am 1.1.2019 hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 17.1.2019 (Az. IV B 2 – S 1301/07/10017-10 st 050519) zusammengefasst. Beachten Sie: Einige der dort aufgeführten Abkommen werden nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. Soweit ungewiss ist, ob und wann ein DBA zugunsten des Steuerzahlers wirksam wird, soll die Steuerfestsetzung vorläufig erfolgen. Ob in diesen Fällen der Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, ist individuell zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu entscheiden.
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