Erbauseinandersetzung
Erbauseinandersetzung Mit Datum vom 14.3.2006 hatte das Bundesfinanzministerium ein ausführliches Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung veröffentlicht ( st 120406), das nach wie vor für die Finanzbeamten verbindlich ist. In einem Punkt ist es jedoch aktuell durch ein Schreiben vom 27.12.2018 (Az. IV C 6 – S 2242/07/10004 st 050419) geändert worden. Konkret geht es um den Fall, dass ein ausscheidender Miterbe statt einer Barabfindung ein Wirtschaftsgut erhält, das er in ein ihm gehörendes Einzelunternehmen überträgt.
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