Berichtigung
Berichtigung In der Beilage zu 'steuertip' 48/18 („Steuertipps zum Jahresende“) informierten wir Sie in Check 3 über die Änderungen bei Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen zum 1.1.2019. Dort hatten wir folgendes geschrieben: „Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge werden nur in die Neuregelung einbezogen, wenn die Reichweite des Elektroantriebs mindestens 40 km beträgt und eine Emission von 50 g CO2 pro km nicht überschritten wird.“ Richtig muss es „oder“ statt „und“ heißen, so dass nur eine der beiden Bedingungen erfüllt sein muss. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
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