Taxifahrten zur Arbeit: Keine Begrenzung auf 4.500 €

Auf welches Verkehrsmittel Sie bei Ihren Fahrten zur ersten Tätigkeits- oder Betriebsstätte zurückgreifen, ist steuerlich gesehen relativ egal. Pro Entfernungskilometer können Sie stets nur 0,30 € je Entfernungskilometer als Werbungskosten bzw.…