Grunderwerbsteuer: Drei neue Erlasse
In 'steuertip' 43/18 wiesen wir Sie auf fünf Verwaltungsanweisungen hin, die allesamt spezielle Probleme bei der Grunderwerbsteuer betreffen. Im Anschluss daran haben die obersten Finanzbehörden der Länder mit Datum vom 12.11.2018 drei weitere gleichlautende Erlasse veröffentlicht. Konkret geht es um folgende Punkte:
- Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG (Unmittelbare oder mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft st 020219)
- Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden Personengesellschaft i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG (Aufhebung der gleichlautenden Erlasse vom 9.12.2015 st 020319)
- Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG (Übergang auf eine/von einer Gesamthand st 020419)
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