Zinsfestsetzungen
Zinsfestsetzungen Mit Beschluss vom 3.9.2018 meldete der BFH erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Zinssatz gem. § 238 AO in Höhe von 0,5 % monatlich an (vgl. 'steuertip' 44/18), und zwar schon ab 2012. Als Reaktion hierauf weist das BMF mit Schreiben vom 14.12.2018 (Az. IV A 3 – S 0465/18/ 10005-01 st 510518) die Finanzämter an, für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012 Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, sofern Sie einen entsprechenden Antrag stellen und zusätzlich Einspruch gegen die Zinsfestsetzung einlegen.
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