Umsatzsteuer

Umsatzsteuer In einem aktuellen Urteil (Az. C-664/16 st 510618) revolutioniert der EuGH das Umsatzsteuerrecht. Es geht um die Erstattung von einem Unternehmer in Rechnung gestellter Umsatzsteuer durch das Finanzamt (Vorsteuerabzug). Den europäischen Richtern zufolge verstößt die strikte Anwendung des Erfordernisses, für diesen Vorsteuerabzug Rechnungen vorzulegen, gegen EU-Recht. Das ist eine Sensation und widerspricht der BFH-Rechtsprechung. Näheres erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe von 'umsatzsteuer intern', die Sie hier ( st 510718) abrufen können.