Herrenabende: Hälftiger Betriebsausgabenabzug ist möglich

Laut Gesetz (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG) dürfen „Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen“ den Gewinn eines Unternehmens nicht mindern…