Schenkungsteuer

Schenkungsteuer Im vergangenen Jahr entschied der BFH (Az. II R 46/16, vgl. ausführlich 'steuertip' 48/17), dass Schenkungsteuer anfällt, sofern ein Dritter (Sponsor) von ihm angestellte und entlohnte Arbeitnehmer einem Fußballverein in vollem Umfang zum Einsatz als Spieler, Trainer oder Betreuer überlässt und auf die Geltendmachung eines Vergütungsersatzanspruchs verzichtet. Dies sei eine freigebige Zuwendung an den Verein. Wichtig: Gegen dieses Urteil hat der betreffende Unternehmer Verfassungsbeschwerde eingelegt, die das Az. 1 BvR 1699/18 trägt.