Arbeitnehmer-Verpflegung

Arbeitnehmer-Verpflegung Mahlzeiten, die der Arbeitgeber außerhalb von Dienstreisen unentgeltlich oder verbilligt an seine Mitarbeiter abgibt, sind mit einem anteiligen Sachbezugswert zu bewerten. Mit Schreiben vom 16.11.2018 hat das Bundesfinanzministerium (Az. IV C 5 – S 2334/08/1000 – 11 st 500318) die Werte für Mahlzeiten bekanntgegeben, die ab 2019 gewährt werden. Demnach beträgt der Wert für ein Mittag-/Abendessen 3,30 € und für ein Frühstück 1,77 €.