Altersteilzeit

Altersteilzeit Lange Zeit war es möglich, dass Unternehmer ratierlich Rückstellungen für den Nachteilsausgleich bilden durften, den sie Mitarbeitern in Altersteilzeit aufgrund der Minderung der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen wollten. Als Reaktion auf ein anderslautendes Urteil des BFH hat das Bundesfinanzministerium diese Sichtweise aufgegeben. Über das entsprechende Schreiben vom 22.10.2018 (Az. V C 6 – S 2175/07/10002 st 440518) berichteten wir in 'steuertip' 44/18. Offen war noch der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Auch dieser Punkt ist nun geklärt: Das BMF-Schreiben wurde im Bundessteuerblatt 2018 I vom 22.11.2018 veröffentlicht und ist somit erstmalig für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse anzuwenden, die ab dem 23.11.2018 beginnen.