Familienrecht

Familienrecht Zum 1.1.2019 wird die sog. 'Düsseldorfer Tabelle' geändert ( st 490918). Sie ist eine Richtlinie und Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB und wird von sämtlichen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Angehoben werden die Bedarfssätze für Kinder in allen Einkommensgruppen. Zudem gibt es Änderungen bei der Anrechnung des Kindergeldes, das zum 1.7.2019 erhöht wird (vgl. Beilage zu 'steuertip' 48/18).