Dienstwagen

Dienstwagen Dem Einfallsreichtum von Finanzbeamten sind keine Grenzen gesetzt, wie folgender Fall beweist: Dem Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr steht ein mit Rettungsgegenständen ausgerüstetes Einsatzfahrzeug (Kommandowagen) ständig zur Verfügung. Dies stelle einen geldwerten Vorteil dar. Das sieht das FG Köln aber anders (Az. 3 K 1205/18 st 490718). Die Gestellung des Fahrzeugs diene ganz überwiegend dem funktionalen und zügigen Brandschutz. Hinzu komme, dass auch die äußere Gestaltung des Pkw sowie die mitzuführende Ausrüstung eine private Nutzung eher hinderlich mache. Doch das unterlegene Finanzamt will sich dem Urteil nicht beugen und hat beim BFH Revision eingelegt (Az. VI R 43/18).