Gewerbesteuer

Gewerbesteuer Laut einem Urteil des FG Münster (Az. 4 K 493/17, vgl. 'steuertip' 40/18) müssen Sie bei der Ermittlung des Gewerbeertrags dem Gewinn keine Mietzinsen hinzurechnen, die zusammen mit anderen Herstellungskosten unter der Position 'Unfertige Erzeugnisse' aktiviert werden. Beachten Sie: Gegen diese Entscheidung hat das unterlegene Finanzamt Revision eingelegt. Der Fall ist nun beim BFH anhängig unter dem Az. IV R 31/18.