Bewertungsrecht

Bewertungsrecht Bei Ermittlung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen (z. B. Leibrente oder Nießbrauch) kommen sog. Vervielfältiger zur Anwendung. Diese werden vom BMF unter Berücksichtigung der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Sterbetafeln regelmäßig aktualisiert. Die neuen Zahlen für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2019 enthält ein soeben veröffentlichtes BMF-Schreiben (Az. IV C 7 – S 3104/09/ 10001 st 480518).