Lohnsteuer

Lohnsteuer Zum elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM) liegt ein neues, 35 Seiten umfassendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums vor (Az. IV C 5 – S 2363/13/10003-02 st 470518), das die alte Verwaltungsanweisung vom 7.8.2013 ersetzt. Die Aktualisierung berücksichtigt neben den zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen auch die Erfahrungen zur Fehleranfälligkeit bei der ELStAM-Bildung (z. B. unzutreffende Steuerklassenbildung) sowie Mitteilungen aus der Finanzamtspraxis aufgrund von Arbeitgeberanfragen. U. a. wird hingewiesen auf die Registrierung unter 'Mein ELSTER' das unternehmensbezogene ELStAM-Zertifikat die Folgerungen bzw. Korrekturmöglichkeiten aufgrund einer Falschanmeldung als Haupt- oder Nebenarbeitgeber sowie die Möglichkeit des Arbeitgebers, bei einem Verlust der ELStAM-Daten seiner Arbeitnehmer eine eigenständige Datenlieferung zu erhalten.