Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit In letzter Zeit werden vermehrt sogenannte 'Foodsharing-Vereine' gegründet, die sich gegen Lebensmittelverschwendung engagieren. Laut der aktuellen Kurzinformation Körperschaftsteuer 05/2018 der Oberfinanzdirektion NRW ( st 470418) können diese Vereine bei entsprechender Satzung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer freigestellt werden, da sie sich aktiv für die Schonung von Ressourcen und die Vermeidung von (Essens-)Müll einsetzen (Förderung des Umweltschutzes, § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO). Beachten Sie: Für die dem Verein überlassenen Lebensmittel dürfen im Regelfall aber keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden, da es sich grundsätzlich um wertlos gewordene Ware handelt, so dass deren gemeiner Wert mit 0,00 € zu bemessen ist.