Kollegen-Tipp zum Arbeitsrecht

Kollegen-Tipp zum Arbeitsrecht Die wichtigste Ressource Ihres Unternehmens sind leistungsfähige, motivierte und gesunde Mitarbeiter. Um diese zu pflegen, rückt die betriebliche Gesundheitsförderung immer mehr ins Bewusstsein mittelständischer Unternehmer — gerade in Zeiten drohenden Fachkräftemangels. Die Grenzen zwischen gesetzlich geregeltem Arbeitsschutz und dem auf Freiwilligkeit basierenden betrieblichen Gesundheitsmanagement sind fließend. Was viele nicht wissen: Arbeitgeber sind schon jetzt verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung aufzustellen, die auch psychische Risiken umfasst, die am Arbeitsplatz auftreten können. Attraktive Arbeitsbedingungen und Präventionsmaßnahmen werten den Arbeitgeber auf und sind entscheidende Kriterien bei der Mitarbeitergewinnung geworden. Eine Verringerung von Arbeitsunfällen, krankheitsbedingten Fehlzeiten und Berufskrankheiten fördern die Produktivität und den wirtschaftlichen Erfolg. Unsere Kollegen der Redaktion 'arbeitgeber intern' machen in einer Beilagenserie ihre Leser in systematischer und praxisnaher Weise mit dem Themenkomplex vertraut. Teil I, der sich der Geschichte und den Eckpfeilern des betrieblichen Arbeitsschutzes widmet, sowie Teil II zum betrieblichen Gesundheitsmanagement stehen auf 'miDIREKT' für Sie zur Lektüre bereit: www.markt-intern.de/bgm.