Kinderbetreuung

Kinderbetreuung In einem kürzlich veröffentlichten Schreiben (Az. IV C 3 - S 2342/07/0001 :138 st 450718) äußert sich das Bundesfinanzministerium zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege die Erziehung in einer Tagesgruppe die Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung sowie die Unterbringung und Betreuung bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Konkret wird dort ausgeführt, ob die Geldleistungen nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind oder nicht.