Ehegatten-Arbeitsverhältnis

Ehegatten-Arbeitsverhältnis In 'steuertip' 31/18 berichteten wir über ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 4 K 1702/16), wonach lediglich vom Arbeitnehmer selbst gefertigte Stundenzettel nicht genügen, um den Arbeitsvertrag steuerlich anzuerkennen. Beachten Sie: Gegen diese Entscheidung ist mittlerweile das Revisionsverfahren beim BFH anhängig. Das Az. lautet VI R 28/18. Legen Sie daher in vergleichbaren Fällen Einspruch ein und stellen Sie einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens.