Steuerzinsen: Auch vor dem 1.4.2015 zu hoch

Da der Gesetzgeber bei der Höhe des Zinssatzes nach § 238 der Abgabenordnung (AO) weiterhin keine Anstalten macht, die 0,5 % monatlich bzw. 6 % jährlich den tatsächlichen Marktgegebenheiten anzupassen, werden nun die Gerichte aktiv. Bereits vor…