Rückstellungen: Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit

Bilanzierende Unternehmer dürfen für Verbindlichkeiten, die dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden, den Gewinn mindernde Rückstellungen bilden. Solche Rückstellungen durften…