Akteneinsicht

Akteneinsicht Wollen Sie wegen der Nichtgewährung von Einsicht in Ihre Steuerakten ein Verfahren gegen das zuständige Finanzamt führen, so ist hierfür das Finanzgericht und nicht das Verwaltungsgericht zuständig. Dies stellt das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuell veröffentlichten Urteil klar (Az. 7 B 6.18 st 440618). Im konkreten Fall hatte ein Steuerzahler seine Klage auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW gestützt. Da der Anspruch das Steuerrechtsverhältnis betreffe, stelle die begehrte Akteneinsicht ein Annexverfahren zu diesem dar. Beachten Sie: Ausführliche Hinweise zur Akteneinsicht finden Sie in der Beilage zu 'steuertip' 38/18.