Schuldzinsenabzug: Die Sache mit den Verlusten

Betriebliche Schuldzinsen dürfen den Gewinn eines Unternehmens nach § 4 Abs. 4a EStG nicht mindern, wenn Sie Überentnahmen getätigt haben (vgl. 'steuertip' 05/17). Eine Überentnahme ist der Betrag, um den in einem Wirtschaftsjahr die Entnahmen die…