Lohnsteuer II

Lohnsteuer II Zur steuerlichen Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge haben die obersten Finanzbehörden der Länder am 16.10. gleichlautende Erlasse ( st 431118)veröffentlicht. Schwerpunktmäßig geht es dort um die Bewertung des geldwerten Vorteils nach § 8 Abs. 2 EStG (um übliche Preisnachlässe geminderte übliche Endpreise am Abgabeort), die in einigen Fällen der Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG (Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 €) vorgeht. Die Verwaltungsanweisung enthält u. a. die Formel zur Berechnung der Durchschnittswerte je Flugkilometer für die Jahre 2019 bis 2021.