Brexit II

Brexit II Mit dem Zeitpunkt des Austritts ist das Vereinigte Königreich als Drittstaat zu behandeln. Auch steuerliche und finanzmarktrechtliche Regelungen, die regelmäßig für EU-/EWR-Sachverhalte günstigere Rechtsfolgen vorsehen als für Drittstaaten-Sachverhalte, werden dadurch künftig keine Anwendung mehr finden. Details beinhaltet der am 8.10. vom BMF veröffentlichte Referentenentwurf für das sog. 'Brexit-Steuerbegleitgesetz' ( st 420518). Hiermit soll dem zwingend notwendigen Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts sowie im Bausparkassen- und Pfandbriefgesetz entsprochen werden.